Förderung, Heiztechnik, Wärmepumpe, Sanitär und Klima – verständlich erklärt und regelmäßig geprüft.
ZULETZT GEPRÜFT1. Oktober 2026
UNSER ANSPRUCH
Wichtiges erkennen. Verständlich einordnen.
Hier finden Sie keine Schlagzeilen-Sammlung, sondern ausgewählte Änderungen und Grundlagen, die für private Hauseigentümer wirklich relevant sein können. Bei Förderungen und gesetzlichen Vorgaben verlinken wir auf die zuständige Originalquelle.
ANGEHEFTET
PERSÖNLICHE INFORMATION
Ab 2027 vollständig für Sie da.
Aus dem Nebenerwerb wird der nächste große Schritt: Ab 2027 bin ich mit Schöner Haustechnik voll selbstständig für Sie im Einsatz. Alle Informationen finden Sie kompakt in meinem neuen Infoblatt.
Täglich geprüft. Bei wichtigen Änderungen ergänzt.
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LÜFTUNG & KLIMA
Neue Norm für Lüftung und Klima in Nichtwohngebäuden
Die DIN EN 16798-3:2026-10 ersetzt die Ausgabe von 2017. Sie legt Leistungsanforderungen an Lüftungs-, Klima- und Raumkonditionierungssysteme in Nichtwohngebäuden fest. Aktualisiert wurden unter anderem die Themen Filtration, Wärmerückgewinnung, Leckagen und Gesamtenergieeffizienz. Für private Wohnhäuser gilt diese Norm nicht unmittelbar. Relevant ist sie beispielsweise bei gewerblich genutzten Räumen, Praxen, Büros oder vergleichbaren Nichtwohngebäuden. Aus der Neuausgabe folgt keine pauschale Pflicht, eine bestehende Anlage sofort umzubauen; bei Planung, Änderung und energetischer Bewertung sollte die aktuelle Fassung jedoch berücksichtigt werden.
KfW startet neues Expertenportal für die Heizungsförderung
Seit dem 25. September werden die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) für KfW-Produkte der Heizungsförderung über ein neues Expertenportal erstellt. Zugreifen können registrierte Energieeffizienz-Experten und Fachunternehmen mit ihrem dena-Konto. Für Kundinnen und Kunden wichtig: Die fachliche Bestätigung ist weiterhin Voraussetzung für den Förderantrag beziehungsweise die spätere Auszahlung, ersetzt den eigentlichen Antrag bei der KfW aber nicht.
Neue Richtlinie für Betrieb und Wartung von RLT-Anlagen
Die VDI 3810 Blatt 4:2026-09 ist die neue Fassung für das Betreiben und Instandhalten zentraler und dezentraler raumlufttechnischer Anlagen und Geräte. Sie ersetzt die Ausgabe von 2013 und beschreibt Grundlagen für einen sicheren, bestimmungsgemäßen, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Betrieb. Dazu gehören auch vorbeugende und nachsorgende Maßnahmen, wenn Anlagen oder Anlagenteile zeitweise nicht bestimmungsgemäß genutzt werden. Für Eigentümer entsteht daraus keine pauschale Austauschpflicht. Bei Wartung, Wiederinbetriebnahme und der Festlegung sinnvoller Intervalle sollte die aktuelle Richtlinie jedoch berücksichtigt werden.
Buderus hat das neue Singlesplit-Klimagerät Logacool AC176iP vorgestellt. Es arbeitet mit dem natürlichen Kältemittel R290 (Propan) und kann einen Raum kühlen, entfeuchten oder beheizen. Laut Hersteller ist der Heizbetrieb bis zu einer Außentemperatur von minus 15 °C möglich. Im Kühlbetrieb erreicht das Gerät die Energieeffizienzklasse A+++, im Heizbetrieb unter durchschnittlichen Klimabedingungen A++ mit einem SCOP von 4,6. Ein integrierter Leckagesensor gehört zum Sicherheitskonzept. Für Eigentümer ist wichtig: Ob ein einzelnes Klimagerät als Ergänzungsheizung sinnvoll ist, hängt von Raumgröße, Gebäude, Nutzung und fachgerechter Planung ab.
Neue Regeln für Geräteanschlüsse und PE-X-Rohrsysteme
Im September sind zwei neue technische Normen für Trinkwasserinstallationen erschienen. Die DIN 35910:2026-09 beschreibt Anforderungen und Prüfungen für eigensichere Geräte, die unmittelbar an die Trinkwasserinstallation angeschlossen werden; die erforderliche Sicherung gegen Rückfließen muss Bestandteil des Geräts sein. Zugleich ersetzt die DIN EN ISO 15875-5:2026-09 die Fassung von 2021 für PE-X-Rohrleitungssysteme. Überarbeitet wurden unter anderem Anwendungsbereich, Begriffe und die Prüfung bei Temperaturwechselbeanspruchung. Für Eigentümer bedeutet das keinen pauschalen Austausch einer bestehenden, einwandfreien Installation. Bei Neuinstallationen und Änderungen müssen jedoch geeignete Geräte, zusammengehörige Systemkomponenten und die aktuellen Herstellervorgaben berücksichtigt werden.
Sanierungsfahrplan: Neue Ausgabe berücksichtigt die Wärmeplanung
Nach Mitteilung der dena sind seit dem 1. September neu erstellte individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) mit der Druckapplikation 2.6 auszugeben; der Parallelbetrieb mit der Vorgängerversion endete am 31. August. Die neue Ausgabe ergänzt unter anderem Angaben zu vorhandenen Wärmenetzen und zur kommunalen Wärmeplanung am Gebäudestandort. Auch mögliche Energieeinsparungen werden deutlicher dargestellt. Für Eigentümer hilft das, Heizung und weitere Sanierungsschritte gemeinsam zu planen. Daraus allein folgt weder eine neue Förderhöhe noch eine Pflicht, einen bereits vorhandenen Sanierungsfahrplan zu ersetzen.
Seit August ist die DIN EN 1717:2026-08 die aktuelle Fassung für den Schutz von Trinkwasserinstallationen vor Verunreinigungen durch Rückfließen. Sie ordnet Risiken nach Flüssigkeitskategorien ein und hilft bei der Auswahl geeigneter Sicherungseinrichtungen – etwa bei Heizungsbefüllung, Regenwassernutzung oder anderen Verbindungen zu Nichttrinkwasser. Gegenüber der Fassung vom Februar wurde der informative Anhang zu nationalen Abweichungen ergänzt.
Mehr Transparenz und Verbraucherrechte bei Fernwärme geplant
Das Bundeskabinett hat am 26. August Eckpunkte für ein neues Wärmenetzgesetz beschlossen. Geplant sind verständlichere Preisänderungsklauseln, eine zentrale Preistransparenzplattform, eine Schlichtungsstelle sowie Möglichkeiten zur Leistungsanpassung und in bestimmten Fällen zur Sonderkündigung. Wichtig: Das sind bislang politische Eckpunkte; die konkreten Regeln gelten erst, wenn das Gesetz ausgearbeitet und beschlossen ist.
Heizungsförderung: Fristen ab Februar 2027 beachten
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent; für die erste Wohneinheit sind aktuell höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten ansetzbar. Dieser Höchstbetrag sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um 750 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt derzeit 16 Prozent und sinkt zum selben Termin erstmals um vier Prozentpunkte. Insgesamt sind abhängig von Einkommen und Familie bis zu 80 Prozent Förderung möglich. Für Wärmepumpen ist im ersten Quartal 2027 außerdem ein Wertschöpfungsbonus angekündigt; die endgültigen Einzelheiten stehen noch aus.
ISB unterstützt die Modernisierung selbst genutzter Häuser
Das ISB-Darlehen 505 kann in Rheinland-Pfalz unter anderem Maßnahmen zum Energie- und Wassersparen, die Verbesserung der Heizungsanlage sowie Wärmepumpen und andere erneuerbare Wärmelösungen finanzieren. Für einen Vierpersonenhaushalt sind bis zu 100.000 Euro Darlehen möglich; abhängig vom Haushaltseinkommen und Sanierungsstandard kann ein Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent hinzukommen. Seit dem 25. August 2026 weist die ISB für dieses Darlehen bei 20 Jahren Zinsbindung einen Zinssatz von 3,70 Prozent pro Jahr aus.
Seit 29. Juli gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz
Die bisherige einheitliche 65-Prozent-Vorgabe für Heizungen wurde aufgehoben. Eigentümer können wieder zwischen verschiedenen Heiztechniken wählen. Fossile Energieträger müssen jedoch schrittweise klimaneutral werden; spätestens 2045 dürfen Heizungen keine fossilen Brennstoffe mehr nutzen.
Familien, die erstmals eine selbstgenutzte Bestandsimmobilie der Energieklasse F, G oder H kaufen, können höhere Förderkredite erhalten. Die energetische Sanierung darf nun auch über förderfähige Einzelmaßnahmen erfolgen und muss innerhalb von 54 Monaten abgeschlossen werden. Antrag und Voraussetzungen sind vor dem Kauf mit der Hausbank zu klären.
Gute Planung entscheidet über Effizienz und Komfort
Nicht allein die Geräteangabe, sondern Heizlast, Vorlauftemperatur, Heizflächen, Hydraulik, Aufstellort und Schallschutz entscheiden über das Ergebnis. Eine Wärmepumpe sollte deshalb immer zum tatsächlichen Gebäude passen.
Klimaanlagen: Effizienz beginnt bei der Dimensionierung
Zu große oder ungünstig platzierte Geräte arbeiten nicht automatisch besser. Raumgröße, Wärmelast, Nutzung, Innengeräteposition und fachgerechte Kältemittelarbeiten müssen zusammenpassen.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Förder-, Energie- oder Rechtsberatung. Förderprogramme, technische Voraussetzungen und Fristen können sich kurzfristig ändern. Vor einer Beauftragung prüfen wir gemeinsam, welche Angaben für Ihr konkretes Vorhaben gelten.
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